Die Nationale Krankenversicherung in Japan – Was du wissen musst

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Wie in Deutschland gibt es auch eine staatliche bzw. die nationale Krankenversicherung in Japan, doch diese funktioniert hier etwas anders. Lies weiter, um mehr zu erfahren!

Die Krankenversicherung wird von der japanischen Regierung für alle japanischen Staatsbürger, Personen mit ständigem Wohnsitz und alle Nicht-Japaner, die sich mit einem Visum für mindestens drei Monate in Japan aufhalten, einschließlich Schülern und Studenten, vorgeschrieben. Kokumin kenkou hoken (国民健康保険), oder Nationale Krankenversicherung (NHI), ist für diejenigen verfügbar, die keine Krankenversicherung für Arbeitnehmer haben.

Prämien

Die Prämien richten sich nach dem Einkommen, so dass Schüler mit geringem oder gar keinem Einkommen nur relativ niedrige Beiträge zahlen müssen. Die Beiträge werden auf der Grundlage der jūminzei (住民税), der Einwohnersteuer für das vorangegangene Kalenderjahr, berechnet, die im Juni festgelegt wird. Die Jahresprämien für die nationale Krankenversicherung werden in 10 Raten aufgeteilt.

Die monatlichen Rechnungen für die japanische Krankenversicherung können problemlos in jedem Supermarkt in Japan bezahlt werden.

So meldest du dich für die Versicherung an

Um sich bei der Nationalen Krankenversicherung in Japan anzumelden, brauchst du nur bei dem Bezirksamt deines Wohnortes vorsprechen und das entsprechende Formular ausfüllen. Auch deine Zairyu Card (在留カード) musst du vorlegen. Danach erhältst du eine Versicherungskarte, die du bei Arztbesuchen vorlegen kannst. Die Anmeldung kannst du am besten zusammen mit der Registrierung deines Wohnortes auf deiner Aufenthaltskarte durchführen. Beachte, dass du bei einem Umzug in einen anderen Bezirk auch die Nationale Krankenversicherung ummelden musst.

Leistungen

Die Nationale Krankenversicherung trägt 70 % der Kosten. Die restlichen 30 % sind Selbstbehalt und meist gleich vor Ort beim Arzt zu bezahlen.

Die Versicherung gilt immer dann, wenn du krank wirst, dich verletzt oder eine zahnärztliche Behandlung benötigst. Du kannst auch Erstattungen erhalten für:

  • Medizinische Behandlung bei einem Leistungserbringer, der die staatliche Krankenversicherung nicht akzeptiert
  • Massagen, Akupunktur oder Moxibustion mit schriftlicher Zustimmung des Arztes oder ärztlichem Attest
  • Kosten für Krücken oder andere medizinische Geräte oder Hilfsmittel
  • Blut für eine Bluttransfusion

In diesen Fällen zahlst du den vollen Betrag und stellst dann einen Antrag bei der NHI. Wenn die NHI beschließt, die Kosten zu erstatten, erhältst du zwischen 70 und 90 % des genehmigten Betrags.

  • Kosten für den Notfalltransport oder Krankenhausaufenthalt eines Patienten, der von einem Arzt als notwendig erachtet wird
  • Notfallbehandlung durch einen ausländischen Gesundheitsdienstleister wegen einer Krankheit oder Verletzung

Nach der Anmeldung bei der staatlichen Krankenversicherung erhältst du per Post eine Versicherungskarte. Die Patienten müssen die Versicherungskarte vorlegen, um Leistungen zu erhalten.

Einige Schulen bieten eine erschwingliche Zusatzversicherung an, die im Falle eines Unfalls in Japan die 30 % der medizinischen Kosten abdeckt, die nicht von der NHI übernommen werden. Informiere dich dazu direkt bei der Schule!

Ausnahmen für die Verwendung

  •  Nichteinhaltung der ärztlichen Behandlungsanweisungen.
  • Vorsätzlich zugefügte Verletzungen oder Krankheiten infolge von Verbrechen oder Selbstmord.
  • Verletzung oder Erkrankung infolge einer Schlägerei oder Trunkenheit.
  • Behandlungen, die nicht im Zusammenhang mit einer Krankheit stehen (Gesundheitsuntersuchungen, vorbeugende Injektionen, kosmetische Operationen, kieferorthopädische Arbeiten, normale Entbindung/Abtreibung aus wirtschaftlichen Gründen usw.
  • Zuschläge für Privat- oder Halbprivatzimmer bei Krankenhausaufenthalt.
  • Arbeitsunfall (sollte von der Berufsgenossenschaft oder dem Arbeitgeber gedeckt sein).

Es ist auch wichtig zu wissen, dass die staatliche Krankenversicherung keine Verhütungsmittel wie die Antibabypille und andere abdeckt.

Was passiert, wenn du nicht versichert bist?

Wenn du dich nicht im japanischen Krankenversicherungssystem anmeldest, musst du 100 % deiner Krankenkosten selbst tragen. Das kann schnell ins Geld gehen, denn Behandlungen beim Arzt und Medikamente sind nicht günstig. Schon bei einer stärkeren Erkältung können so schnell 60 bis 100 Euro für einen Arztbesuch anfallen. Dies geht ins Geld und du kannst möglicherweise deinen weiteren Japanaufenthalt nicht mehr finanzieren und musst das Land verlassen.

Alle Langzeitschüler sollten sich bei ihrer Ankunft in Japan in das nationale Krankenversicherungssystem einschreiben. Alle Schüler, die über Go! Go! Nihon nach Japan kommen, werden daran erinnert, eine angemessene Versicherung abzuschließen, damit sich alle Schüler während ihrer Zeit in Japan sicher fühlen.

Andere empfohlene Versicherungen für Japanaufenthalte

Kurzzeitschüler, die in Japan lernen, können der NHI nicht beitreten, aber sie können trotzdem eine Krankenversicherung abschließen, bevor sie nach Japan kommen. Go! Go! Nihon arbeitet mit einer Reiseversicherungsgesellschaft namens WorldTrips (Teil der Envisage Global Insurance Group) zusammen – https://gogonihon.com/en/health-and-travel-insurance-for-japan/, die den notwendigen Versicherungsschutz bieten kann.

Wenn du Go! Go! Nihon nutzt, um für einen längeren oder kürzeren Zeitraum in Japan zu leben und zu lernen, oder wenn du mit einer unserer Studienreisen kommst, frage bitte deinen Schülerkoordinator, da wir ein spezielles Angebot für dich haben werden.

Kontaktiere uns für weitere Informationen oder wenn du Fragen hast.

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