Zairyu Card – die japanische Aufenthaltskarte

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Personen, denen für Japan eine Aufenthaltsgenehmigung von mehr als drei Monaten erteilt wurde, erhalten die Zairyū Card (在留カード). Wir geben dir hier alle wichtigen Informationen, die du über die japanische Aufenthaltskarte wissen solltest.

Was ist die Zairyu Card und wo bekommst du sie?

Der Begriff Zairyū Card entsteht durch die Zusammensetzung des japanischen Wortes Zairyu (在留), das übersetzt Aufenthalt bedeutet, sowie dem englischen Wort Card, auf Japanisch Kaado gesprochen. Sie ist demnach eine Karte für Ausländer, welche über deren Aufenthaltsstatus in Japan Aufschluss gibt.

Mit Vorlage deines Reisepasses und des Visums (oder den entsprechenden Unterlagen) erhältst du die Zairyū Card bereits bei der Einreise am Flughafen. Falls das nicht der Fall sein sollte, musst du sie beim lokalen Immigrationsbüro beantragen, was etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Doch damit ist es nicht erledigt. Nachdem du deine japanische Aufenthaltskarte erhalten hast, musst du deine Adresse innerhalb von 14 Tagen darauf registrieren lassen. Dafür ist das regionale Bezirksamt deines Wohnortes zuständig, bei dem du ein Formular ausfüllen musst. Die Adresse wird auf der Rückseite der Karte vermerkt. Auch wenn du umziehst, muss auf der Karte die Adresse geändert werden.

Was musst du beim Umgang mit der Zairyū Card beachten?

Die Zairyu Card dient in Japan für Ausländer als Ausweis. Du solltest deine japanische Aufenthaltskarte immer bei dir tragen, wenn du das Haus verlässt, denn bei Kontrollen kannst du aufgefordert werden, diese vorzuzeigen. Auf der Karte sind viele wichtige Daten registriert. Dazu gehören zuerst natürlich dein Name, Geburtsdatum, Geschlecht und die Staatsangehörigkeit zusammen mit einem Passfoto. Es steht geschrieben, welchen Aufenthaltsstatus du inne hast, die Aufenthaltsdauer und das Ablaufdatum der Aufenthaltsdauer. Auch über Arbeitsbeschränkungen gibt die Karte Auskunft.

Du wirst schnell merken, dass du von vielen Stellen nicht mehr nur nach deinem Reisepass, sondern auch nach deiner japanischen Aufenthaltskarte gefragt wirst. Sei es bei dem Abschluss eines Handyvertrages, der Eröffnung eines Bankkontos oder dem Beginn eines Teilzeitjobs. Achte auch darauf, dass du die Karte nicht unterwegs verlierst. Für diesen Fall solltest du zur Sicherheit immer eine Kopie der Aufenthaltskarte zuhause aufbewahren. Das gleiche gilt für deinen Reisepass.

Zudem bist du verpflichtet jegliche Änderungen, was deine Anschrift, Neuerungen deines Aufenthaltsstatus, deine Namensschreibweise oder sonstige registrierte Daten betrifft, innerhalb von 14 Tagen, unter Vorlage bestätigender Unterlagen, deinem zuständigen Immigrationsbüro zu melden.

Vom Anfang und Ende der Karte

Die Zairyū Card ist übrigens noch recht neu. Bis zum Juli 2012 gab es anstatt dieser noch die Alien Registration Card (外国人登録証明書), welche durch die regionalen Bezirksämter ausgestellt wurde. Die neue Aufmachung und der neue Name der japanischen Aufenthaltskarte stellt eine klare Schnittstelle der Zuständigkeiten dar, denn die Ausstellung erfolgt seit dem 9. Juli 2012 durch das MOJ – Ministery of Justice, also die Immigrationsbehörden.

Nun bleibt nur noch die Frage, was du mit der Zairyū Card machst, wenn du Japan wieder dauerhaft verlässt. Gesetzlich bist du verpflichtet, deine japanische Aufenthaltskarte bei der Ausreise am Kontrollschalter abzugeben. Es besteht aber auch die Möglichkeit sie durch Lochen ungültig machen zu lassen und als Andenken mitzunehmen. Dazu ist das Ausfüllen eines kurzen Formulars notwendig. Vergiss auch nicht, dich vor deiner Ausreise beim regionalen Meldeamt abzumelden.

Weitere nützliche Informationen findest du in unserem Go! Go! Nihon Blog.

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