Alles was du über das neue Specified Skills Visum in Japan wissen musst

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Träumst du auch davon nach Japan zu gehen und vielleicht auch dort zu arbeiten? Welche Art von Visum dafür erforderlich ist hängt davon ab, was dein Aufenthalt in Japan beinhalten soll. Kommst du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kannst du dich für bis zu 90 Tagen (bei Verlängerung vor Ort bis zu 180 Tage) mit einer Aufenthaltsgenehmigung für Touristen in Japan aufhalten. Diese erhältst du bei Ankunft in deinen Reisepass, sodass du dich vorher um kein Visum kümmern musst.

Für einen Aufenthalt ab 181 Tagen benötigst du jedoch ein Visum das vor dem Abflug ausgestellt werden muss. Hier gibt es bislang die Möglichkeiten, Arbeitsvisa, Studentenvisa, Praktikantenvisa, Ehepartnervisa und Visa für sogenannte Working Holidays zu beantragen. Um in Japan über einen längeren Zeitraum die Sprache zu lernen ist das Studentenvisum meist die beste Option. Ab dem nächsten Jahr soll aber eine neue Visumkategorie eingeführt werden, das Specified Skills Visum. Dieses soll dabei helfen, Japans Arbeitskräftemangel zu reduzieren. Was bedeutet dieser neue Visumtyp für dich? Wir erläutern dir dies im Folgenden.

Die neuen Visumtypen

Der Druck auf viele Sektoren des japanischen Arbeitsmarktes nimmt seit längerem zu. Wie auch in vielen Ländern Westeuropas mangelt es zunehmend an Fachkräften zum Ausüben vieler Berufszweige. Um diese Situation zu verbessern, hat sich die japanische Regierung dazu entschlossen, bereits ab 2019 eine neue Visumkategorie einzuführen. Dieses sogenannte Special Skills Visum (Tokutei ginou, 特定技能 wird sich in zwei Kategorien gliedern, die jeweils unterschiedliche Zielgruppen bedienen sollen. Ursprünglich wurde bekannt gegeben, dass dieses Visum fünf Wirtschaftsbereiche unterstützen soll, nämlich Landwirtschaft, Pflege, Baugewerbe, Schiffbau, sowie Gastronomie und Hotellerie.

Wo werden Arbeitskräfte benötigt?

Doch inzwischen haben die Ministerien für Justiz und Wirtschaft zusammen 14 Wirtschaftsbereiche identifiziert, in denen ausländische Arbeitskräfte erforderlich sind. Das neue Specified Skills Visum wird zum aktuellen Stand also für Fachkräfte mit einem beruflichen Hintergrund in den unten stehenden Bereichen gelten.

  1. Landwirtschaft
  2. Luftfahrt
  3. Gebäudereinigung
  4. Baugewerbe
  5. Elektronikindustrie
  6. Fischerei
  7. Gastronomie
  8. Lebensmittelindustrie
  9. Hotellerie
  10. Industriemaschinen
  11. Werkstoffindustrie
  12. Pflege
  13. Schiffbau
  14. Fahrzeugwartung

Wer Fachkenntnisse in diesen Bereichen hat und in Japan arbeiten möchte wird von der Regierung eingeladen, ein Specified Skills Visum zu beantragen.

Specified Skills Visum – was benötigst du?

Da die Gesetzgebung für den neuen Visumtyp noch nicht vollständig abgeschlossen ist, gibt es noch einige Unsicherheiten, was die genauen Anforderungen betrifft. Ziel ist es aber, den Zugang zum japanischen Arbeitsmarkt für Fachkräfte zu erleichtern. Daher werden die Voraussetzungen im Vergleich zu anderen Arbeitsvisa voraussichtlich geringer ausfallen.

Specified Skills Visum – Typ 1

Bekannt ist aktuell, dass die Antragsteller für Typ 1 des Visums über ein gewisses Maß an branchenspezifischen Fähigkeiten verfügen müssen. Diese Anforderung wurde noch nicht genauer definiert, aber es wird angenommen dass eine abgeschlossene Ausbildung oder mindestens zwei Jahre Berufserfahrung dies erfüllt. Zusätzlich sind ausreichende japanische Sprachkenntnisse erforderlich. Das Minimum dürfte die Stufe N4 des JLPT (Japanese Language Proficiency Test) sein. Bei Bereichen mit Kundenkontakt dürften allerdings weitergehende Sprachkenntnisse notwendig sein. Allerdings ist die Laufzeit des ersten Visumtyps auf maximal 5 Jahre begrenzt und die Mitnahme deiner Familie ist nicht gestattet.

Wenn du länger in Japan bleiben oder deine Familie mitnehmen möchtest, musst du dein Visum zum Typ 2 umwandeln lassen (oder dieses von Beginn an beantragen). Dies soll möglich sein, wenn du nachweisen kannst, in Japan eine weitergehende Spezialisierung in deinem Fachgebiet erlangt hast.

Specified Skills Visum – Typ 2

Der zweite Visumtyp richtet sich an Fachkräfte mit mehr Arbeitserfahrung und höheren Qualifikationen. Es ist davon auszugehen, dass die Prüfung deiner Qualifikationen hier wesentlich strenger sein wird. Ebenso werden voraussichtlich bessere Sprachkenntnisse vorausgesetzt, damit du in deinem Fachgebiet kommunizieren kannst.

Typ 2 des Specified Skills Visums bietet dir dafür den Vorteil, dass es keine endgültige Befristung deines Aufenthalts beinhaltet. Das Visum kann – wenn du dich an die Gesetze hältst und Steuern zahlst – immer wieder erneuert werden. Damit kannst du theoretisch lange genug im Land bleiben, um nach 10 Jahren einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu beantragen.

Wie genau du von Typ 1 zu Typ 2 des Visums wechseln kannst, nachdem du mehrere Jahre in Japan gearbeitet hast, ist noch unklar. Die Regierung will den Wirtschaftsbereichen hier etwas Freiraum lassen, um bei der Erarbeitung der Anforderungen und Prüfmechanismen mitzuarbeiten. Die Aufsicht über den Typenwechsel wird aber bei den Ministerien und angegliederten Behörden liegen.

Was ist noch unklar?

Neben den noch nicht abschließend ausgearbeiteten Regularien zur Beantragung des neuen Visums gibt es noch ein paar weitere ungeklärte Punkte. Beispielsweise gibt es noch Unsicherheiten hinsichtlich der Rentenansprüche, die in der Zeit der Arbeit in Japan erworben werden. So muss man in Japan üblicherweise 10 Jahre arbeiten, bevor überhaupt Ansprüche möglich sind. Bei der Laufzeit von 5 Jahren bei Typ 1 ist noch nicht klar, wie diese Regelungen miteinander interagieren. Gegenwärtig besteht hier die Sorge, dass Ansprüche verloren gehen können.

Auch hinsichtlich der Inanspruchnahme des japanischen Gesundheitssystems gibt es noch Unklarheiten. Um zu verhindern, dass Fachkräfte und ihre Familien aus Staaten mit teuren Gesundheitssystemen (z.B. den USA) in Japan zu viele Vorteile aus dem eher günstigen dortigen System ziehen, sollen Familienmitglieder nur einen sehr eingeschränkten Zugriff darauf erhalten. Es ist unklar, wie dies umgesetzt werden soll, aber dies kann eine Einschränkung bedeuten, wenn du deine Familie mitbringen möchtest.

Weitere Detailfragen sind ebenfalls noch nicht geklärt und es kann noch etwas Zeit vergehen bis das Visum endgültig eingeführt wird. Aber es ist klar, dass die japanische Regierung sehr ambitionierte Ziele verfolgt, was die Öffnung des japanischen Arbeitsmarktes angeht. Ob dies mit diesem Visum gelingt lässt sich noch nicht sagen, aber für dich wird es eine weitere Möglichkeit sein, deinen Weg nach Japan zu finden. Viel Erfolg dabei!

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