Freiberuflich arbeiten in Japan als Schüler: Möglichkeiten und Grenzen

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Es ist heute einfacher als je zuvor, freiberuflich oder aus der Ferne zu arbeiten. Daher könnte eine freiberufliche Tätigkeit oder Fernarbeit (Telework) in Japan während deines Sprachkurses eine attraktive Option für diejenigen sein, die neben dem Kurs arbeiten möchten.

Vielleicht hast du bereits freiberufliche Kunden in deiner Heimat, für die du weiterhin arbeiten möchtest. Vielleicht bist du bei einem Unternehmen angestellt, das dir erlaubt, während deines Aufenthalts in Japan zu arbeiten. Oder du hoffst, in Japan Kunden zu finden, für die du während deines Aufenthalts arbeiten kannst.

Was auch immer der Grund ist – du fragst dich wahrscheinlich, ob dies für dich in Frage kommt und vor allem, was dabei zu beachten ist. Lese weiter, um mehr über Freiberuflichkeit oder Fernarbeit in Japan während dem Aufenthalt mit einem Studentenvisum zu erfahren.

Arbeiten mit einem Studentenvisum für Japan

Mit dem japanischen Studentenvisum kannst du eine Arbeitserlaubnis beantragen, mit der du bis zu 28 Stunden pro Woche arbeiten kannst. In den Ferien kannst du bis zu 8 Stunden pro Tag arbeiten. In der Regel arbeiten Schüler in Restaurants, Lebensmittelgeschäften, als Schauspieler oder Models oder als Englischlehrer. Schüler und Studenten dürfen nicht in der Unterhaltungsindustrie für Erwachsene, in Videospielhallen, Pachinko-Salons oder Bars arbeiten.

Weitere Informationen über Teilzeitarbeit mit einem Studentenvisum findest du in unserem Artikel.

Ist eine freiberufliche Tätigkeit in Japan während eines Sprachkurses möglich?

Mit einem Studentenvisum ist es möglich, freiberuflich oder aus der Ferne zu arbeiten, solange dies keine negativen Auswirkungen auf dein Lernen als Schüler hat. Du darfst auch nicht mehr als 28 Stunden pro Woche arbeiten. Der Zweck des Studentenvisums ist der Sprachkurs oder das Studium, also muss deine Ausbildung im Vordergrund stehen. Wenn du nicht zum Unterricht erscheinst, deine Aufgaben nicht erledigst oder deine Ausbildung anderweitig durch die Arbeit beeinträchtigt wird, kann das Visum widerrufen werden.

Wenn du freiberuflich tätig bist oder aus der Ferne für Kunden außerhalb Japans arbeitest, empfehlen wir, sich bei der zuständigen Botschaft zu erkundigen, was möglich ist und was nicht. Wir empfehlen auch, dich bei deinem Unternehmen, einem Steuerberater oder der Steuerbehörde deines Heimatlandes über deine steuerlichen Pflichten zu informieren. Diese steuerlichen Pflichten können sich ändern, wenn du nach Japan umziehst, da dein Wohnsitzland ein anderes sein wird.

Wenn du mit Kunden in Japan arbeiten möchtest, musst du jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben und dein Einkommen erklären. Das Formular sieht in etwa so aus, und wir empfehlen dringend, sich von jemandem, der fließend Japanisch spricht, helfen zu lassen, wenn man es sich nicht zutraut, das Formular selbst auszufüllen.

Wenn dein Hauptwohnsitz nicht in Japan ist, du aber weniger als ein Jahr in Japan gelebt hast, musst du in der Regel nur Steuern auf die in Japan erzielten Einkünfte zahlen. Wenn du weniger als fünf Jahre in Japan gelebt hast und nicht beabsichtigst, dauerhaft in Japan zu leben, musst du Steuern auf alle Einkünfte zahlen, mit Ausnahme der Einkünfte aus dem Ausland, die nicht nach Japan überwiesen werden.

Das Verständnis der steuerlichen Pflichten kann kompliziert sein, und wir sind keine Experten auf diesem Gebiet. Daher empfehlen wir dringend, sich von einem erfahrenen Buchhalter oder Anwalt beraten zu lassen, um alle individuellen steuerlichen Anforderungen zu klären. Einige Länder haben auch Steuerabkommen mit Japan, die die üblichen Steuerpflichten außer Kraft setzen können.

Ein Schüler und eine Schülerin unterhalten sich über einem aufgeschlagenen Lehrbuch

Arbeit und Lernen unter einen Hut bringen

Alle Schüler, die während ihres Kurses in Japan arbeiten möchten, sollten sich vor Augen führen, was sie mit ihrem Studentenvisum erreichen wollen. Außerdem solltest du realistisch einschätzen, wie viel Zeit du tatsächlich für die Arbeit aufwenden kannst.

Wenn du an einer Schule mit einem hohen Arbeitspensum eingeschrieben bist, wirst du jeden Tag und an den Wochenenden zusätzliche Stunden leisten müssen, um mithalten zu können. Am Anfang ist es vielleicht noch möglich, diesen Zeitplan einzuhalten und gleichzeitig nebenbei zu arbeiten, aber bald wird dir die Luft ausgehen. Nicht nur dein Kurs oder Studium wird ins Stocken geraten, sondern auch deine psychische Gesundheit kann dadurch ernsthaft belastet werden.

Vergiss also nicht, dass du in Japan bist, um die volle Erfahrung zu machen. Wenn du also sehr damit beschäftigt bist, deinen Lern- und Arbeitsplan einzuhalten, wirst du all die Dinge verpassen, die das Leben in Japan so aufregend, spannend und unvergesslich machen.

Freiberufliche Tätigkeit in Japan jenseits des Studentenvisums

Es ist durchaus möglich, als Ausländer in Japan hauptberuflich freiberuflich tätig zu sein. Beachte jedoch, dass es keine spezielle Visumskategorie für Freiberufler gibt. Daher arbeiten viele Ausländer, die in Japan leben, als Freiberufler, während sie bereits ein gültiges Visum für Japan besitzen.

Viele Ausländer, die in Japan arbeiten, haben zum Beispiel ein Visum für Geisteswissenschaftler. Damit kann man beispielsweise als Übersetzer für eine Spielefirma tätig sein oder Englisch unterrichten und nebenbei freiberuflich schreiben.

Die Rechtmäßigkeit dieser Tätigkeit hängt von deinem Visumstatus sowie von den Vertragsbedingungen ab, mit denen du dein Visum erhalten hast. Es hängt auch davon ab, ob der Arbeitsplatz es dir erlaubt, außerhalb des Unternehmens freiberuflich tätig zu sein.

Wenn die freiberufliche Tätigkeit, die du ausüben möchtest, nicht in den Geltungsbereich des Visums fällt, musst du eine „Erlaubnis zur Ausübung einer anderen Tätigkeit als derjenigen, die im Rahmen des zuvor erteilten Aufenthaltsstatus erlaubt ist“ (Shikakugaikatsudō no kyoka, 資格外活動の許可) beantragen.
Ein Beispiel hierfür wäre, wenn du dich mit einem Ingenieurvisum in Japan aufhältst. In diesem Fall könntest du nicht Englisch unterrichten oder Übersetzungen anfertigen, da diese Art von Arbeit nicht in den Geltungsbereich des Ingenieurvisums fällt.

Am Schreibtisch sitzende Person mit geöffnetem Laptop und einem Formular auf dem Bildschirm

Du kannst dein Visum auch „selbst sponsern“ (kojin jigyō 個人事業). Das ist allerdings kein echtes Self-Sponsoring, denn du musst immer noch einen deiner in Japan ansässigen Kunden dazu bringen, dein Visum zu sponsern. Neben einer Reihe anderer Dokumente musst du auch ein Einkommen von mindestens 200.000-250.000 Yen pro Monat nachweisen. Am besten arbeitest du in diesem Fall mit einem Anwalt für Einwanderungsrecht zusammen, der dich durch das Verfahren führen und sicherstellen kann, dass du eine gute Chance auf einen erfolgreichen Antrag hast.

Die Informationen in diesem Artikel sind als grundlegender Leitfaden gedacht. Wenn du in Japan freiberuflich oder aus der Ferne arbeiten möchtest, empfehlen wir, sich von einem spezialisierten Einwanderungsanwalt und deiner Botschaft beraten zu lassen, um spezifische Informationen für deine Situation zu erhalten.

Besuche unsere Website oder kontaktiere uns, um weitere Informationen zum Leben und Lernen in Japan zu erhalten.

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