Die Planung deines Study Trips nach Japan startet oft mit einer verwirrenden Google-Suche nach den verschiedenen Arten von Visa in Japan. Du stößt auf Begriffe wie „Studentenvisum“ oder „Touristen Visum“ und weißt nicht, welches davon für unsere dreiwöchigen Sprachkurse passt. Das japanische Einwanderungsrecht ist streng, aber für unsere kurzfristigen akademischen Reisen gelten andere Regeln als für einen langfristigen Aufenthalt.
Viele Schüler denken, dass sie für jeden Sprachkurs ein „Studentenvisum“ (mit COE) brauchen. Für unsere zwei- bis vierwöchigen Study trips brauchst du aber nur ein „Visum für vorübergehenden Aufenthalt“ oder ein „Touristenvisum“. In diesem Leitfaden erklären wir dir die Visabestimmungen für Japan, wer visafrei einreisen darf und welche Formalitäten du erledigen musst, falls das nicht zutrifft.
Wichtige Punkte
- Das „Studentenvisum” ist erforderlich: Für Kurse mit einer Dauer von weniger als 90 Tagen kannst du legal als „temporärer Besucher” einreisen und brauchst kein „Studentenvisum”.
- Die drei Möglichkeiten: Deine Einreise hängt von deiner Staatsangehörigkeit ab: visafrei(ausgenommen), eVISA oder Standard-Aufklebervisum.
- Wichtige Dokumente: Nicht befreite Staatsangehörige brauchen ein Einladungsschreiben, das Go! Go! Nihon den Teilnehmern garantiert.
- Strenge Fristen: Einige „visafreie” Länder bekommen nur 15 Tage, was für einen vierwöchigen Kurs ohne Sonderantrag zu kurz ist.
- Regelung für Home Office aus dem Ausland: Mit einem befristeten Visum darfst du in Japan nicht arbeiten.
Welche Art von Visa brauchst du für einen Study trip? (Die 90-Tage-Regel)
Für einen Study Trip von weniger als 90 Tagen brauchst du in der Regel kein formelles Langzeit-„Studentenvisum“, sondern nutzt den Status „temporärer Besucher“.
Der formelle Status als „Student” (ryūgaku) ist für langfristige akademische Zwecke reserviert, die in der Regel länger als drei Monate dauern. Er erfordert eine Berechtigungsbescheinigung (Certificate of Eligibility, COE), deren Beantragung ein komplexer Prozess ist, der mehrere Monate dauert.
Der Status als temporärer Besucher (tanki-taizai) ist ausdrücklich für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen vorgesehen. Zu den unter diesem Status erlaubten Aktivitäten gehören Tourismus, Verwandtenbesuche und, was besonders wichtig ist, „Lernen” und „die Teilnahme an Kurzkursen”. Wenn du also an einem zwei- bis vierwöchigen Kurs teilnehmen willst, bist du rechtlich gesehen ein Besucher, der lernt, und kein ansässiger Schüler.
Tabelle: Vergleich: Studentenvisum vs. temporärer Besucher
| Merkmal | Studentenvisum (ryūgaku) | Temporärer Besucher (tanki-taizai) |
| Kursdauer | Langfristig (sechs Monate bis zwei Jahre) | Kurzfristig (bis zu 90 Tage) |
| Brauchst du ein COE? | Ja (obligatorisch) | Nein (nicht zutreffend) |
| Darfst du arbeiten? | Ja (bis zu 28 Stunden/Woche mit Genehmigung) | Nein (strengstens verboten) |
| Am besten geeignet für… | Universitätsabschlüsse, lange Sprachkurse | Study Trips, Sommerkurse, Kurzkurse, Tourismus |
Wusstest du schon? Der Aufenthaltsstatus „Student” gilt ausschließlich für Langzeitkurse (in der Regel sechs Monate oder länger) und erfordert eine Berechtigungsbescheinigung (Certificate of Eligibility, COE), deren Bearbeitung mehrere Monate dauert.
Mehr Infos: Schau dir unseren Leitfaden zu den Kosten eines Study Trips an, um dein Budget zu planen..

Länder mit Visumbefreiung (Ausnahme)
Wenn du einen Reisepass aus einem der 74 ausgenommenen Länder (wie den USA, Großbritannien, Kanada oder EU-Mitgliedstaaten) hast, musst du kein Visum im Voraus beantragen.
Japan hat mit 74 Ländern und Regionen Visabefreiungsabkommen abgeschlossen. Kommst du aus einem dieser Länder, bekommst du bei der Ankunft am Flughafen automatisch eine Einreisegenehmigung als „temporärer Besucher“. Du musst vorher nicht zur Botschaft gehen.
Die Befreiung bedeutet jedoch nicht, dass keine Anforderungen gelten. Du musst weiterhin einen für deinen gesamten Aufenthalt gültigen Reisepass besitzen und, was besonders wichtig ist, auf Verlangen eines Einwanderungsbeamten ein bestätigtes Rückflugticket vorlegen können.
Länder mit üblicher Visabefreiung:
- Vereinigte Staaten
- Kanada
- Vereinigtes Königreich
- Australien
- Neuseeland
- Mitglieder der Europäischen Union
- Südkorea
- Taiwan
- Hongkong
Weiterführende Informationen: Erfahre mehr über unseren beliebten Sommerkurs, der perfekt in die 90-Tage-Frist passt.
Die „eingeschränkte” Ausnahmegruppe (Schüler mit vierwöchigem Kurs aufgepasst!)
Während die meisten Besucher die kein Visum benötigen eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen erhalten, sind einige Nationalitäten auf nur 15 oder 30 Tage beschränkt. Wenn dein Kurs plus Reisezeit diese Grenze überschreitet, musst du ein Touristenvisum beantragen.
Den meisten Ländern, die unter die „Visabefreiung“ fallen, wird automatisch eine Einreisegenehmigung für 90 Tage erteilt. Das ist aber keine allgemeingültige Regel. Einige visafreie Länder haben nur 15 oder 30 Tage Aufenthaltsdauer.
Das ist ein wichtiges Detail für alle Schüler, die an unseren vierwöchigen Kursen teilnehmen möchten. Ein vierwöchiger Kurs dauert oft 28 bis 30 Tage. Wenn deine Staatsangehörigkeit auf 30 Tage begrenzt ist und du nur einen Tag früher anreist oder einen Tag später abreist, überschreitest du illegal die Aufenthaltsdauer deines Visums.
Mein Tipp: Check vor der Buchung auf der offiziellen Website des Außenministeriums, wie viele Tage deiner Nationalität genau gewährt werden. Überschreitet dein Study-Trip-Plan diese Grenze, kannst du die automatische Visumbefreiung nicht nutzen und musst ein normales befristetes Besuchervisum beantragen, um länger bleiben zu können.
Hinweis: Japan plant, ab etwa 2028 das JESTA(Japan Electronic System for Travel Authorization) einzuführen, das von Reisenden aus visafreien Ländern (einschließlich Ländern mit eingeschränkter Befreiung) verlangt, vor der Abreise eine Online-Reisegenehmigung auszufüllen. JESTA ist kein Visum, sondern eine zusätzliche Überprüfung für Personen, die als vorübergehende Besucher visafrei nach Japan einreisen.
eVISA-Anträge (für nicht visafreie Staatsangehörige)
Kommst du aus einem nicht visafreien Land, musst du ein Visum für vorübergehende Besucher beantragen und dazu Dokumente deiner Schule vorlegen, wie z. B. das Einladungsschreiben und den Aufenthaltsplan.
Kommst du nicht aus einem visafreien Land, musst du vor deiner Reise ein Visum beantragen. Ob dein Antrag genehmigt wird, hängt stark davon ab, dass du deinen „Zweck des Besuchs” nachweisen kannst. Dafür brauchst du zwei wichtige Dokumente von deinem Gastgeber in Japan:
- Einladungsschreiben (shōhei-riyū-sho)
- Aufenthaltsplan (taizai yoteihyō)
Die meisten japanischen Sprachschulen stellen diese Dokumente nicht für Kurzzeitstudenten aus, die sich direkt bewerben. Go! Go! Nihon garantiert jedoch allen Teilnehmern unserer Study trip-Pakete diese Dokumente und beseitigt damit die größte Hürde im Antragsverfahren.
eVISA vs. Aufkleber-Visum
Einige Staatsangehörige, die in bestimmten Regionen wohnen, haben möglicherweise Anspruch auf das japanische eVISA. Das eVISA ist jedoch streng auf eine einmalige Einreise beschränkt. Wenn du während deines Study Trips einen Wochenendausflug in ein Nachbarland planst, würdest du Japan verlassen und könntest nicht zurückkehren.
In diesem Fall musst du stattdessen ein traditionelles „Doppelteinreise“-Aufklebervisum beantragen.
Weiterführende Informationen: Erfahre in unserem Leitfaden zum Buchungsprozess für Schüler, wie wir dir helfen können, deinen Platz zu sichern.

Checkliste für die Beantragung eines befristeten Visums (nicht befreite Staatsangehörige)
Kommst du nicht aus einem visafreien Land, musst du ein „befristetes Besuchervisum” (KEIN „Studentenvisum”) beantragen, um für deinen Study trip nach Japan einzureisen.
Das ist der spezifische Rechtsstatus, der einen kurzfristigen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen für Aktivitäten wie Besichtigungen und Kurzkurse ermöglicht. Beantrage kein langfristiges „Studentenvisum“, da hierfür eine Berechtigungsbescheinigung (Certificate of Eligibility, COE) erforderlich ist, die für Kurzreisen nicht ausgestellt wird.
Für eine erfolgreiche Beantragung dieses Visums sind drei Arten von Unterlagen erforderlich:
1. Identität und Reisezweck
- Reisepass: Er muss für die gesamte Dauer deines Aufenthalts gültig sein und mindestens zwei leere Seiten enthalten.
- Visumantragsformular: Ein unterschriebenes offizielles Dokument.
- Foto: Japan verlangt ein quadratisches Format von 45 mm x 45 mm. Vermeide die Verwendung von Standardhintergründen in Grau oder Blau.
2. Zweck deines Besuchs
- Einladungsschreiben: Ein wichtiges Dokument, das von Go! Go! Nihon ausgestellt wird und den Grund deines Besuchs belegt.
- Aufenthaltsplan: Eine tägliche Aufstellung deiner Kurse, deiner Unterkunft und deiner Kontaktnummern.
3. Finanzielle Mittel
- Kontoauszüge: Du musst nachweisen, dass du dir die Reise ohne Arbeit leisten kannst.
Darf ich während meines Study Trips arbeiten? (Remote Work möglich?)
Es ist dir strengstens untersagt, mit einem Visum für vorübergehenden Aufenthalt in Japan zu arbeiten, aber das gelegentliche Arbeiten für das Unternehmen deines Heimatlandes wird in der Regel akzeptiert.
Als vorübergehender Besucher sind „vergütete Tätigkeiten“ mit Bezug zu Japan strengstens verboten. Du darfst also keinen Teilzeitjob in einem Café annehmen oder freiberuflich für einen japanischen Kunden arbeiten.
Japan toleriert jedoch in der Regel Arbeiten im Stil eines „digitalen Nomaden“ – das Abrufen von E-Mails oder das Fertigstellen eines Projekts für deinen Arbeitgeber in deinem Heimatland –, solange dies nur gelegentlich während deines Aufenthalts geschieht und auf ein ausländisches Bankkonto überwiesen wird.
Wusstest du schon? Schreibe auf deiner Arrival Card am Flughafen bloß nicht „Arbeit” oder „Remote Work”, wenn das nicht der Hauptgrund deiner Reise ist. Kreuze am besten „Tourismus” oder „Kurzzeitstudium” als Zweck deines Besuchs an, um Verwirrung und eine mögliche Einreiseverweigerung zu vermeiden.
Mehr Infos: Lies unseren Leitfaden für Fachkräfte zu Kurzzeitprogrammen, um mehr über die Vereinbarkeit von Arbeit und Lernen zu erfahren.
Was erwartet dich bei der Einreise am Flughafen?
Wenn du in Japan landest, durchläufst du ein bestimmtes Verfahren, um deinen Einreisestempel zu erhalten.
- Die Warteschlange: Folge den Schildern „Foreign Passports.
- Biometrische Daten: Du wirst gebeten, deine Zeigefinger auf einen Scanner zu legen und für ein Foto in eine Kamera zu schauen.
- Die Frage: Der Beamte fragt dich vielleicht: „Was ist der Zweck deines Besuchs?”
- Richtige Antwort: „Sightseeing und ein kurzer Kulturkurs.“
- Dokumente: Halte dein Rückflugticket und deine Schulzulassung/Einladung ausgedruckt bereit, falls du sie zeigen musst.
- Der Aufkleber: Der Beamte klebt einen Aufkleber für „temporärer Besucher“ in deinen Reisepass. Überprüfe sofort das Datum, um sicherzustellen, dass es deinen gesamten Aufenthalt abdeckt (in der Regel 15, 30 oder 90 Tage).
FAQ zu den verschiedenen Arten von Visa in Japan
- Was gilt als kurzfristiger Aufenthalt in Japan?
Ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen gilt als kurzfristig. Dieser Status umfasst Tourismus, Geschäftstreffen, Besuche bei Freunden und kurze Sprachkurse. - Wie berechnest du deine geplante Aufenthaltsdauer in Japan?
Die Zählung beginnt in der Regel am Tag nach der Ankunft. Wenn du also am 1. ankommst, ist der 2. der erste Tag deines zulässigen Aufenthalts. Überprüfe zur Sicherheit immer den Stempel in deinem Reisepass. - Was brauchst du, um nach Japan einzureisen?
Du brauchst einen gültigen Reisepass, ein bestätigtes Rückflugticket (oder einen Nachweis über die Weiterreise) und als Schüler ist es ratsam, einen Immatrikulationsnachweis oder ein Einladungsschreiben mitzuführen. - Kann ich mein 90-Tage-Touristenvisum verlängern?
Im Allgemeinen nein. Staatsangehörige von Ländern, mit denen spezifische bilaterale Visumbefreiungsabkommen bestehen, die einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten erlauben, können jedoch vor Ablauf der ursprünglich genehmigten Aufenthaltsdauer bei der regionalen Einwanderungsbehörde (Justizministerium) eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. - Brauche ich ein Studentenvisum für eine Sprachschule?
Nur wenn der Kurs länger als 90 Tage dauert. Für unsere zwei- bis vierwöchigen Study trips ist der Status „temporärer Besucher” die richtige und legale Einstufung.
Zusammenfassung: Ist das Lernen in Japan das Richtige für dich?
Wenn du die verschiedenen Visatypen in Japan verstehst, ist dein Abenteuer schon halb so stressfrei. Die meisten Schüler können problemlos als „temporärer Besucher“ einreisen, aber diejenigen aus nicht befreiten Ländern müssen sich frühzeitig eine Einladung besorgen. Egal, ob du zwei oder vier Wochen hier bist – wenn du sicherstellst, dass du die richtigen Dokumente hast, kannst du dich auf das Wesentliche konzentrieren: Japanisch lernen und die Kultur erkunden.
Informiere dich über die Termine unserer nächsten Study Trips, um dir deinen Platz zu sichern, und folge unserem Blog, um mehr über das Leben in Japan zu erfahren.